Hallo Forum,
in der Industriebaurichtlinie wird unter Punkt 5.12.3 gefordert: "Der Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 5000 m? hat einen geeigneten Brandschutzbeauftragten zu stellen."
Wir wird die Summe der Geschossflächen in einem Industrie-betrieb mit mehreren Gebäuden gerechnet?
Zählen hierzu die Geschossflächen aller Gebäude oder nur die des Einzelgebäudes?